Einlieferungsbedingungen bei Winterberg|Kunst

Informationen zur Einlieferung von Kunstgegenständen


Einlieferung zur Auktion

Die vollständigen Einlieferungsbedingungen können Sie unserem Versteigerungsvertrag entnehmen. Den rechtlich gültigen Vertrag erhalten Sie bei Einlieferung bzw. nach Katalognummernvergabe. Nachstehend einige Auszüge hieraus:

Allgemeines

Unser Haus ist als Kommissionär tätig. Zur Versteigerung gelangen Gemälde, Zeichnungen, Graphiken, illustrierte Bücher sowie Skulpturen des 15. - 21. Jahrhunderts. Ein Ankauf findet nicht statt.


Begutachtung

Gerne ermitteln wir für Sie anhand nationaler und internationaler Preisverzeichnisse kostenlos und unverbindlich die Schätzpreise, sofern die Werke in die Auktion eingeliefert werden. Die Bedingungen für eine schriftliche Schätzung von Kunstwerken erhalten Sie hier.


Versicherung

Die eingelieferten Werke sind in unserem Hause maximal für 6 - 8 Monate gegen Feuer, Wasserschaden und Einbruch/Diebstahl versichert.


Katalogisierung

Zu jeder Position wird von unseren Experten umfangreich recherchiert. Für die Ausarbeitung der einzelnen Katalogtexte wird eine Bearbeitungs- und Druckkostenpauschale von 15,- € (inkl. Mwst.) berechnet.


Abbildungen

Die zur Versteigerung übergebenen Gegenstände werden kostenpflichtig sowohl im Printmedium als auch Onlinekatalog farbig abgebildet. Hierfür wird pro Position eine Pauschale in Höhe von 50,- € (inklusive Mehrwertsteuer) erhoben.


Provisionssätze

Der Einlieferer zahlt ein gestaffeltes Kommissionsentgelt an den Versteigerer plus 2% Folgerechtsabgabe (ab Künstlern des 20. Jahrhunderts).


Nachverkauf

Nach der Auktion werden die nicht verkauften Positionen für ca. vier Wochen zu den gleichen Konditionen wie bei der Auktion angeboten.


Auszahlung

Den Erlös aus den Auktionsverkäufen erhält der Einlieferer spätestens vier Wochen nach Beendigung des Nachverkaufs, soweit er in voller Höhe eingegangen ist.

Auszahlungen ab 10.000 EUR (auch als Gesamtsumme von mehreren Abrechnungen) pro Kalenderjahr können – gemäß §3 des GWG – nur mit erstellter Kopie des Lichtbildausweises des Einlieferers als Dokumentation erfolgen.


Restaurierung / Rahmung

Gerne vermitteln wir Ihnen Restauratoren, die auf die jeweiligen Kunstgegenstände (Papierarbeiten, Gemälde, Holz, etc.) spezialisiert sind. Für fachgerechte Passepartourierung und Einrahmung stellen wir Ihnen außerdem den Kontakt zu professionellen Rahmenhandlungen her.